AUFTRÄGE
Alle Aufträge werden als Vorbestellungen übernommen und verpflichten unsere Firma nicht zum Liefern der angefragten Ware.

PREISE
Vorbehaltlich gegenseitlicher Sondervereinbarungen werden die am Datum der Bestellung gültigen Preise angewandt.
Preise verstehen sich frei ab Werk.

LIEFERUNGEN
Lieferbedingungen werden jeweils bei Vertragsausfertigung vereinbart.
Die Lieferbedingungen haben einen Aussagewart.
Unsere Firma ist zur Entschädigungszahlung für eventuelle direkte Schaden wegen Lieferverzögerung nicht gehalten.

TRANSPORT
Die Ware reist immer auf die komplette Gefahr des Empfängers.

GARANTIE
Alle APE-Erzeugnisse sind für eine Laufzeit von zwei Jahren ab Lieferdatum garantiert, jedoch nur wenn geschützt von Witterungseinflüsse.
Die Versicherung unserer Erzeugnisse deckt alle Schaden ab, die aufgrund von Produktfehler verursacht werden.
Die Versicherung wird für die durch den D.P.R. (italienischen Präsidentialdekret) 24.
Mai 1986, § 224 vorgesehene Haftung und gemäß der Vorschriften der Richtlinie 85/374 vom EG-Rat abgeschlossen.

RÜCKGABE DER WARE
Keine Warenrückgabe wird ohne unsere vorherige, schriftliche Genehmigung und, auf jedem Fall, nur frachtfrei angenommen.

TOLERANZ
Eine Nutzungstoleranz wird eigentlich sowohl auf fertigen Produkten und deren Bestandteilen.

EMPFEHLUNGEN
Keinen Hanf an Innengewinde verwenden Alle Erzeugnisse immer zum Sicherstellen überprüfen, daß sie richtig verpackt und visuell fehlerfrei sind.

REKLAMATION - SCHADEN
Bevor eine Mängelrüge wegen fahlerhafter Ware weiterzuleiten, sicherstellen, daß das Erzeugnis eigentlich aus dem Lieferprogramm von APE RACCORDERIE ist.
Das wird durch Kopie unserer Verkaufsrechnung ausgewiesen.
Eine Mängelanzeige bezüglich fehlerhafter Menge bzw.
Qualität der belieferten Ware muß schriftlich binnen 10 Tage nach Empfang der Ware durch Schreiben, Fax oder E-mail erfolgen.
Nur bei Einrichtung von APE-Erzeugnissen und dadurch unabsichtlich verursachten Personen-bzw.
Sachschaden wird unser Versicherungsunternemen mit Sachverständigen gemäß der Versicherungspolicebestimmungen beauftragt.
Um eine Schadenangelegenheit bei ihrer Versicherung anzulegen, muß APE alle Angaben über den Schadenfall, Bilder der mangelhaften Artikel am Aufstellungsort, ein oder mehr mangelhafte Muster, Angaben über der geschädigten Partei, Ort, wo der Sachverständiger seine Begutachtung ausführen muß, bekommen.
Keine Rückzahlung wird dem Kunden bezahlt, bevor APE RACCORDERIE die Mängelrüge-bzw.
Scahdenursache geprüft hat.

ZAHLUNGEN
Zahlungen sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsterminen auch bei Verzögerung der Wareneingangs auszufüren.
Bei Überschreitung des Zahlungszieles ist der gesamte Rechnungsbetrag mit Zinsen mangels Zahlung ohne Voranzeige zu verzinsen.

UNTERBRECHUNG DER AUFTRÄGE
Wird die Zahlungsschwierigkeit vom Kunden festgestellt, ist APE berechtigt, die Lieferung der Ware unterbrechen bzw.
Über die vereinbarten Termine zu verzögern.

ABÄNDERUNGEN
APE RACCORDERIE behaltet sich das Recht vor, Alle Abänderungen, die geschäftlich bzw.
Technisch notwending wären, ohne Voranzeige anzubringen Bei Annahme dieser allgemeinen Geschäftbedingungen wird der Abnehmer seine allgemeine Bezugsbedingungen im einzeln bzw.
Im ganzen aufgeben Bei Streitigkkeiten aus diesem Vertrag wird als Gerichtsstand Brescia vereinbart.